Der ZDH führt eine Umfrage unter den Betrieben zum Umfang der Nutzung und zu den Problemen mit der E-Rechnung durch. Wir bitten Sie um Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitgliedsbetriebe sowie an die Innungen und Kreishandwerkerschaften.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1.1.2025 gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist während des Jahres 2026 noch freiwillig. Ab dem 1.1.2027 wird nach der derzeitigen Rechtslage eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unter-nehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro gelten, ab dem 1.1.2028 auch für alle übrigen Unternehmen.
Im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und deshalb durch die Handwerksbetriebe nur wenig verwendet wird. Das verbleibende Jahr bis zum Inkrafttreten der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, damit ab dem 1.1.2028 rechtssicher E-Rechnungen gestellt werden können. Falls dieses Ziel absehbar nicht erreicht werden kann, wird sich der ZDH auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen.
Vor diesem Hintergrund führt der ZDH eine Umfrage (Anlage) unter den Betrieben zur aktuellen Nutzung der E-Rechnung und der damit verbundenen Probleme durch. Die Umfrage ist unter dem Link https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/ bis zum 27.2.2026 erreichbar. Wir bitten Sie, bei Ihren Mitgliedsbetrieben zeitnah für eine Beteiligung an der Befragung zu werben. Gerne können Sie dieses Schreiben auch an zugehörige Landesverbände, Innungen und Kreishandwerkerschaften weitergeben und diese um Unterstützung der Umfrage bitten.
ANLAGE: FB E-Rechnung 2026 Codierung V2

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