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Juni 25

Stellungnahme des ZDK zum Entwurf des Durchführungsrechtsakts über den Zugang zum digitalen Batteriepass (EU) 2023/1542

  • 25. Juni 2026
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zum Zugang zum digitalen Batteriepass vorgelegt. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht und fordert wesentliche Nachbesserungen, um die praktische Nutzbarkeit des Batteriepasses für das Kfz-Gewerbe sicherzustellen.

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zum Zugang zum digitalen Batteriepass vorgelegt. Der ZDK hat hierzu eine Stellungnahme über seinen europäischen Dachverband (AME) eingereicht und fordert wesentliche Nachbesserungen, um die praktische Nutzbarkeit des Batteriepasses für das Kfz-Gewerbe sicherzustellen. Parallel dazu ist die beigefügte Stellungnahme an die zuständigen Ministerien versandt worden.

Hintergrund

Der vorliegende Entwurf erkennt Reparatur-, Wartungs-, Wiederverwendungs-, Remanufacturing- und Recyclingbetriebe grundsätzlich als berechtigte Nutzer des Batteriepasses an. Allerdings beschränkt sich der Zugang weitgehend auf das Lesen von Informationen. Aus Sicht des ZDK greift dieser Ansatz zu kurz, da qualifizierte Kfz-Betriebe im Lebenszyklus von Hochvoltbatterien nicht nur Daten nutzen, sondern auch wesentliche Informationen erzeugen und dokumentieren.

Kernforderung des ZDK

Der ZDK fordert, dass qualifizierte Kfz-Betriebe ausdrücklich als berechtigte Akteure mit Lese- und Schreibrechten im digitalen Batteriepass anerkannt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • freie und markengebundene Kfz-Werkstätten,
  • Kfz-Meisterbetriebe,
  • Karosserie- und Lackierfachbetriebe mit Hochvoltqualifikation,
  • qualifizierte Pannen- und Bergungsdienste.

Diese Betriebe führen Diagnosen, Wartungen und Reparaturen an Hochvoltbatterien durch und erfassen dabei sicherheits- und wertrelevante Informationen, die für den weiteren Lebenszyklus der Batterie von entscheidender Bedeutung sind.

Warum Schreibrechte notwendig sind

Nach Reparaturen oder Diagnosen entstehen regelmäßig neue Informationen über die individuelle Batterie, beispielsweise:

  • Austausch von Modulen oder Komponenten,
  • Software-Updates und Kalibrierungen,
  • State-of-Health-Bewertungen,
  • Isolations- und Dichtheitsprüfungen,
  • Unfall-, Brand- oder Wasserschäden,
  • Bewertungen zur Second-Life-Nutzung oder zum Recycling.

Ohne die Möglichkeit, diese Informationen im Batteriepass zu dokumentieren, bleibt dieser unvollständig und bildet nicht den tatsächlichen Lebenslauf der Batterie ab.

Bedeutung für Sicherheit, Wettbewerb und Kreislaufwirtschaft

Der ZDK weist darauf hin, dass ein rein lesender Zugriff erhebliche Nachteile mit sich bringen würde:

  • unvollständige Reparatur- und Wartungshistorien,
  • eingeschränkte Transparenz für Käufer, Sachverständige und Verwerter,
  • Wettbewerbsnachteile für unabhängige Werkstätten,
  • Risiken für die sichere Weiterverwendung von Batterien,
  • Informationslücken bei Second-Life- und Recyclinganwendungen.

Der Batteriepass darf nicht zu einem geschlossenen Herstellersystem werden, sondern muss als neutraler und interoperabler Lebenslauf einer Batterie ausgestaltet sein.

Vorschlag für eine sichere Umsetzung

Der ZDK schlägt vor, Schreibrechte über ein rollenbasiertes Berechtigungssystem zu regeln. Hierzu könnten unter anderem gehören:

  • Authentifizierung des Betriebs (z. B. über SERMI),
  • Nachweis entsprechender Hochvoltqualifikationen,
  • Protokollierung sämtlicher Änderungen,
  • Zeitstempel und Identifikation des eintragenden Betriebs,
  • Trennung von Hersteller-, Betriebs- und Werkstattdaten.

Damit können Geschäftsgeheimnisse geschützt und gleichzeitig notwendige Lebenszyklusdaten dokumentiert werden.

Fazit

Der digitale Batteriepass kann seine Ziele – Sicherheit, Transparenz, Werterhalt, Verbraucherschutz fairen Wettbewerb und Kreislaufwirtschaft – nur dann vollständig erfüllen, wenn qualifizierte Kfz- Betriebe nicht nur Informationen auslesen, sondern auch relevante Daten in den Batteriepass eintragen können. Der ZDK setzt sich daher für eine entsprechende Anpassung des Durchführungsrechtsakts ein.

 

 ANLAGE: ZDK Stellungnahme Batteriepass

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