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Apr. 22

Informationen zur SERMI-Zertifizierung

  • 22. April 2026
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Uns erreichen auf der einen Seite immer wieder Fragen, ob man als Kfz-Werkstatt eine SERMI-Zertifizierung benötigt.  Auf der anderen Seite stellen freie Werkstätten aktuell mit einem Herstellerzugang bei VW fest, dass deren Login über eine GeKo-Kennung seit dem 1. April 2026 für die Programmierung von sicherheitsrelevanten Steuergeräten nicht mehr ausreicht. Deshalb hier einige Antworten zu diesem Themenbereich:

• Wofür brauchen Sie ein elektronisches Zertifikat und eine Zulassung?

Sie arbeiten als unabhängiger Wirtschaftsakteur mit einem originalen Hersteller-Diagnosegerät oder als Fabrikatsbetrieb mit der Originaldiagnose eines anderen Herstellers? Dann benötigt Ihr Unternehmen seit dem 1. April 2024 für den Zugriff auf diebstahl- und sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) eine Zulassung und der damit arbeitende Mitarbeiter ein elektronisches Zertifikat, um alle Arbeiten in den Fahrzeugherstellerportalen und Hersteller-Diagnosegeräten abdecken zu können. Der Einzelnachweis nach den individuellen Anforderungen jedes Herstellers entfällt.

Das System gilt europaweit. In Deutschland ist die SERMA GmbH als Tochterunternehmen des Bundesinnungsverbandes als Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert, dort können freie Marktteilnehmer Zulassung und Zertifikat beantragen. Details finden Sie unter: https://www.serma.eu/faq

• Warum kann ich als freier Marktteilnehmer meine GeKo-Kennung nicht mehr zur Programmierung von sicherheitsrelevanten Steuergeräten in der VW-Gruppe nutzen?

GeKo (Geheimnis- und Komponentenschutz) ermöglicht in Verbindung mit dem ODIS-Diagnosetester das Anlernen diebstahlrelevanter Bauteile. Seit dem 1. April 2026 wird die GeKo-Berechtigung nur noch erteilt, wenn der Betrieb über eine SERMI-Zulassung verfügt und mindestens ein Mitarbeiter ein entsprechendes Zertifikat besitzt.

FAZIT: Die Fahrzeughersteller sichern den Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten und Funktionen europaweit einheitlich ab. Hintergrund ist, dass parallel zu deren Vertragsbetrieben der Zugang zu Informationen und Daten nur noch für einheitlich geprüfte Marktteilnehmer möglich sein wird. Gestartet wurde mit dem Stichtag 1. April 2024, weitreichendere Sperren gelten herstellerseitig seit dem 1. April 2026.

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