Wir informieren Sie heute über aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene zur Verordnung (EU) 2024/1257 (Euro 7). Die Europäische Kommission bereitet derzeit eine delegierte Verordnung vor, welche die Bedingungen für die Prüfung von Bremspartikelemissionen maßgeblich ändert.
Diese technische Änderung hat potenziell weitreichende Folgen für den Ersatzteilmarkt und als Folge direkt für die unternehmerische Freiheit Ihrer Kfz-Betriebe. Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks setzt sich hierbei intensiv dafür ein, dass der freie Wettbewerb nicht zugunsten der Fahrzeughersteller ausgehebelt wird.
Entgegen abweichenden Auffassungen im Kfz-Gewerbe sind wir der Ansicht, dass die geplante Neuregelung der Euro 7-Bremsemssionen elementare Interessen der Kfz-Betriebe berührt, und haben uns deshalb in einer konzertierten Aktion mit GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.) und FIGIEFA (European automotive aftermarket distributors) entschlossen, die Sichtweise der Kfz-Werkstätten in den politischen Prozess einzubringen.
Die wesentlichen geplanten Änderungen im Überblick:
Umstellung auf UN-Regelung Nr. 179: Die bisherige Bezugnahme auf die globale technische Regelung (UN GTR Nr. 24) für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 soll durch die neue UN-Regelung Nr. 179 ersetzt werden. Diese spiegelt den neuesten Stand der Technik wider und umfasst hochpräzise Messverfahren für Partikel (PM10, PM2.5) sowie die Berücksichtigung neuer Technologien wie Partikelfilter an Bremsen.
Harmonisierung und Inkrafttreten: Die Änderung soll sicherstellen, dass die EU-Typprüfung harmonisiert mit den neuesten internationalen Standards der UNECE erfolgt. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Bewertung:
Die geplanten Regelungen benötigen Ergänzungen, da ansonsten potenzielle Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Automobilstandorts Europa drohen. Insbesondere zwei Punkte halten wir dabei für relevant:
- Benachteiligung freier Ersatzteile vermeiden: In ihrer derzeitigen Form gilt die Regelung primär für Originalteile (OES) der Fahrzeughersteller. Unabhängige Anbieter von Bremsbelägen und -scheiben, die bisher nach der Regelung UN ECE R90 geprüft wurden, finden keine ausreichende Berücksichtigung.
- Handlungsfähigkeit der Kfz-Werkstätten erhalten: Ohne Anpassungen droht Werkstätten die Gefahr, zum bloßen „Teiletauscher“ herabgestuft zu werden, da die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen qualitativ hochwertigen Ersatzteilanbietern entfällt. Dies könnte zudem zu überproportional steigenden Verbraucherpreisen führen.
Positionierung und weiteres Vorgehen, um die Interessen der Betriebe zu wahren:
Bei der Übernahme der UN-Regelung in europäisches Recht gilt es zu regeln, dass weiterhin jedes Ersatzteil, das die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, auch künftig an jedem Fahrzeug verbaut werden darf. Unsere Positionierung beinhaltet, unabhängigen Anbietern ein Zertifizierungsrecht einzuräumen, das sich analog an den Regelungen für Diagnosesoftware gemäß Anhang X der Typgenehmigungsverordnung orientiert und darauf abzielt, die Vielfalt im Markt zu sichern.
Entsprechend hat der BIV der Europäischen Kommission eine erste Stellungnahme übermittelt, die wir Ihnen in der Anlage zur Kenntnisnahme übermitteln.

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