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Juni 25

EU modernisiert Regeln für Fahrzeugdaten und Software-Updates – (EU)2026/699 im Amtsblatt veröffentlicht

  • 25. Juni 2026
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Information über die finale Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/699 im Amtsblatt der Europäischen Union am 3. Juni 2026

Mit dieser Veröffentlichung ist der formale Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, mithin am 23. Juni 2026, offiziell in Kraft. Damit stehen die Umsetzungsfristen verbindlich fest.

Verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung

In der finalen Fassung der Verordnung wurden die bisherigen relativen Zeitangaben durch konkrete Kalenderdaten ersetzt. Für die tägliche Werkstattpraxis und die Hersteller von Diagnosegeräten ergeben sich folgende Stichtage:

  • 23. September 2026 (3 Monate nach Inkrafttreten): Frist für die Hersteller, Informationen zur Implementierung von Schnittstellen (APIs) für allgemeine Diagnosetätigkeiten (außer Software-Updates) an Diagnosegerätehersteller weiterzugeben.
  • 23. Dezember 2026 (6 Monate nach Inkrafttreten): Verpflichtung der Fahrzeughersteller zur Bereitstellung von Software- oder Webservice-Schnittstellen für die Variantencodierung und die Programmierung von Steuergeräten für Fahrzeugtypen mit Erst-Typgenehmigung ab dem 1. September 2020.
  • 23. Juni 2027 (12 Monate nach Inkrafttreten): Einführung der API-Pflicht für den Zugang zu fahrzeugspezifischen RMI-Paketen (FIN-basiert) und für den Zugriff auf sowie die Aktualisierung von elektronischen Wartungsprotokollen.
  • Bereitstellung von Schnittstellen-Informationen für Tätigkeiten, die Softwareaktualisierungen betreffen.
  • 23. Juni 2028 (24 Monate nach Inkrafttreten): Vollständige Umsetzung aller Anforderungen, die direkt die Durchführung von Softwareaktualisierungen betreffen oder davon abhängig sind.

Wesentliche Klarstellungen der finalen Fassung

Die Verordnung (EU) 2026/699 bestätigt den im Entwurf vorgesehenen Anhang X und die neue Anlage 4, die den sicheren Zugang zu OBD-Informationen regelt. Wichtig für unsere Betriebe ist die Bestätigung, dass Cybersicherheitsmaßnahmen der Hersteller den Zugang nicht über das erforderliche Maß hinaus behindern dürfen.

Zudem wurde klargestellt, dass die Gültigkeit von Zugangsdaten (Zertifikaten) im Regelfall mindestens 30 Tage betragen muss, wobei sie bei sicherheitskritischen Änderungen am Fahrzeug auf 24 Stunden begrenzt werden kann.

Der BIV wird die technische Umsetzung im Rahmen des OBD-Forums intensiv begleiten und über weitere operative Details zur Authentifizierung und Autorisierung auf dem Laufenden halten.

 
ANLAGE: EU modernisiert Regeln für Fahrzeugdaten und Software-Updates

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