Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. hat den ZDK darüber in Kenntnis gesetzt, dass es im Rahmen der Typgenehmigung von Reifen hinsichtlich der Umwelt- und Sicherheitseigenschaften im Rahmen jeweiliger Änderungsserien der ECE-R 117 kontinuierliche Verschärfungen gegebn hat. Infolgedessen dürfen einige Reifenvarianten nach dem 7. Juli 2026 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.
Im Rahmen der Typgenehmigung von Reifen gab es in Bezug auf die Umwelt- und Sicherheitseigenschaften jeweiliger Änderungsserien der ECE-R 117 kontinuierliche Verschärfungen. Infolgedessen dürfen einige Reifenvarianten nach dem 7. Juli 2026 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden. Das heißt, dass diese vom Reifenhersteller bzw. Importeur in der EU vorher bereits an den Handel (Groß-/Einzelhändler) verkauft werden müssen, um sich zum Stichtag bereits im Markt zu befinden.
Es handelt sich hierbei um Ausführungen, die die aktuellen Anforderungen in Bezug auf die Produktkennzeichnung der Klassifizierung für Rollwiderstand, Nasshaftung (im Neuzustand und abgefahrenen Zustand) nicht mehr erfüllen und deshalb nach dem 7. Juli 2026 nicht mehr zulässig sind.
Erkennbar sind diese durch die Buchstabenkennungen, die im Bereich der Typgenehmigungs-Markierung auf der Seitenwand der Reifen aufgebracht sind.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten BRV Rundschreiben.

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