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Jan. 21

ZDK-Position zu Verhandlungen im EU-Verkehrsausschuss (TRAN) zum Roadworthiness-Package

  • 21. Januar 2026
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Das Roadworthiness Package der Europäischen Union bildet den zentralen europäischen Rechtsrahmen für die technische Überwachung von Fahrzeugen und verfolgt das Ziel, ein hohes und einheitliches Niveau der Verkehrssicherheit sowie verlässliche Standards für den Fahrzeugbetrieb im Binnenmarkt sicherzustellen. Im Rahmen der Trilogverhandlungen, wird das Roadworthiness-Package gerade im EU-Verkehrsausschuss (TRAN) verhandelt.

Das Roadworthiness Package der Europäischen Union bildet den zentralen europäischen Rechtsrahmen für die technische Überwachung von Fahrzeugen und verfolgt das Ziel, ein hohes und einheitliches Niveau der Verkehrssicherheit sowie verlässliche Standards für den Fahrzeugbetrieb im Binnenmarkt sicherzustellen. Das Roadworthiness Package der Europäischen Union verfolgt das Ziel, durch harmonisierte Anforderungen an technische Fahrzeugprüfungen, Fahrzeugzulassung und Kontrollen die Verkehrssicherheit zu erhöhen, bleibt jedoch bislang hinter seinem Anspruch zurück. Aus Sicht des Deutschen Kfz-Gewerbes müssen im Rahmen der Beratung im Verkehrsausschuss (TRAN) folgende Punkte nachjustiert werden:

Der ZDK fordert

  • EU-weite gegenseitige Anerkennung von Hauptuntersuchungen (HU)
  • Aufbau interoperabler digitaler HU-Datenbanken für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
  • Verbindliche Qualitätsstandards und klare europäische Haftungsregelungen.
  • Keine verpflichtende Stickoxid-(NOx)-Messung im Rahmen der HU für Diesel -Pkw und Nfz
  • Einsatz des On-Board-Monitoring (OBM) nur ergänzend – nicht als Ersatz für HU/AU: Beibehaltung der Endrohrmessung
  • Regelmäßige unabhängige Prüfungen durch Prüforganisationen und AU-Werkstätten
  • Standardisierte, rechtssichere OBM-Anzeigen ohne Interpretationsspielräume
  • Emissionsüberwachung nur durch Zusammenspiel von OBM und unabhängiger Kontrolle; eine reine Herstellerlösung wird abgelehnt.
  • Diskriminierungsfreier Zugang zu Fahrzeugdaten über OBD

Gegenseitige Anerkennung von Hauptuntersuchungen (HU) in der EU

Die fehlende gegenseitige Anerkennung von Hauptuntersuchungen in der Europäischen Union steht im Widerspruch zu den Zielen des europäischen Binnenmarkts. Obwohl mit der Richtlinie 2014/45/EU ein einheitlicher technischer Mindeststandard für die regelmäßige Fahrzeugüberwachung geschaffen wurde, verweigern die Mitgliedstaaten weiterhin die Anerkennung gleichwertiger Prüfungen aus anderen EU-Ländern. Das Ergebnis sind systematische Doppelprüfungen ohne erkennbaren Sicherheitsmehrwert.

Diese Praxis belastet Verbraucher, Unternehmen und insbesondere grenzüberschreitend tätige Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie und vermeidbaren Kosten. Sie hemmt den freien Warenverkehr, erschwert den Fahrzeugimport und benachteiligt mobile Arbeitnehmer sowie international eingesetzte Fahrzeugflotten. Gleichzeitig werden bereits vorhandene und technisch valide Prüfergebnisse ignoriert, obwohl digitale Lösungen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit längst verfügbar wären.

Im Sinne eines funktionierenden Binnenmarkts ist diese Situation nicht länger hinnehmbar. Hauptuntersuchungen, die von zugelassenen Prüforganisationen nach den Vorgaben des EU-Rechts durchgeführt wurden, müssen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer gegenseitig anerkannt werden. Nationale Sonderwege untergraben das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und stehen einer echten freiheitlichen europäischen Mobilitätspolitik entgegen.

Wir fordern die EU-Kommission daher auf, die rechtlichen Voraussetzungen für eine EU-weite Anerkennung von Hauptuntersuchungen vollumfänglich zu schaffen. Dazu gehören interoperable digitale HU-Datenbanken, verbindliche Qualitätsstandards sowie klare Haftungsregelungen auf europäischer Ebene. Als erster Schritt ist zumindest die Anerkennung der Restlaufzeit einer gültigen Hauptuntersuchung umzusetzen.

Die gegenseitige Anerkennung von Hauptuntersuchungen stellt kein Sicherheitsrisiko, sondern eine überfällige Binnenmarktreform dar. Sie stärkt Wettbewerb, reduziert Bürokratie und setzt ein klares Signal für eine praktikable, verbraucherorientierte und zukunftsfähige europäische Verkehrspolitik.

Praxistaugliche Messung von Stickoxiden (NOx) im Rahmen der Hauptuntersuchung

Der ZDK lehnt die Einführung einer verpflichtenden Messung von Stickoxiden bei Dieselfahrzeugen (Pkw, Nfz) im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung ab, da sie sich in der Werkstattpraxis als technisch komplex, zeitaufwendig und nur eingeschränkt zuverlässig erweist. Aus Sicht des ZDK steht der erwartete Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Belastung für Betriebe und Fahrzeughalter, da bestehende Prüf- und Überwachungssysteme erwiesenermaßen bereits einen wirksamen Beitrag zur Emissionskontrolle leisten. Hinzu kommt, dass für die für die Konditionierung der Fahrzeuge nach aktuellem Stand notwendige Konditionierungsfahrt nicht praktikabel ist. Damit wäre zwingend die Anschaffung eines kostenintensiven Rollenprüfstands erforderlich.

Kein ausschließliches On-Board-Monitoring bei der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung im Rahmen der Euro-7-Regulierung

Der ZDK begrüßt technische Innovationen zur Reduzierung von Fahrzeugemissionen. Das On-Board-Monitoring (OBM) kann dabei einen sinnvollen Beitrag leisten, darf jedoch nicht die unabhängige, hoheitlich geregelte Fahrzeugüberwachung (HU/AU) ersetzen.

OBM-Systeme basieren auf herstellerseitiger Eigendiagnose und sind über den Fahrzeuglebenszyklus weder unabhängig kalibrierbar noch frei von Interessenkonflikten. Erfahrungen aus der Abgasuntersuchung zeigen, dass OBD-basierte Verfahren allein emissionsrelevante Mängel nicht zuverlässig erkennen. Daher bleibt die Endrohrmessung (CO, Trübung, Partikelanzahl) unverzichtbar.

Für Verbraucher sind Rechtssicherheit, Transparenz und Schutz vor Fehlalarmen essenziell. Herstellerdefinierte Warn- und Bewertungssysteme müssen daher klar reguliert, standardisiert und unabhängig überprüfbar sein.

  • Voraussetzungen für eine praxistaugliche Umsetzung der Emissionsüberwachung sind: OBM ausschließlich als ergänzendes Instrument, nicht als Ersatz bestehender Prüfverfahren Beibehaltung der Endrohrmessung in HU/AU
  • Regelmäßige unabhängige Prüfungen durch Prüforganisationen und anerkannte AU-Werkstätten
  • Standardisierte, rechtssichere OBM-Statusanzeigen ohne Interpretationsspielräume Diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten über die OBD-Schnittstelle
  • Klare gesetzliche Regelungen für OTA-Zugriffe (Datenschutz, IT-Sicherheit, Transparenz)

Eine wirksame und rechtssichere Emissionsüberwachung ist nur durch das Zusammenspiel von OBM und unabhängiger technischer Fahrzeugüberwachung möglich. Eine Verlagerung der Emissionskontrolle auf ausschließlich herstellerseitige Systeme lehnt der ZDK ab

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