Das OLG Dresden hat entschieden, dass dem vom VW-Abgasskandal betroffenen Käufer nach Installation des Software-Updates kein Anspruch auf Kaufpreisminderung zusteht, wenn er nicht beweisen kann, dass ein Sachmangel trotz Nachbesserung, z.B. in Form eines erhöhten Spritverbrauchs oder Verschleißrisikos, fortbesteht. Lesen Sie
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