Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat die fortgeschriebenen Sätze der Mindestausbildungsvergütung (MiAV) für das Jahr 2026 im Bundesgesetzblatt vom 10. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 235) bekannt gegeben.
Die Vergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr um rund 6,2 %.
Folgende Sätze gelten ab 1. Januar 2026:
- Lj: 724 Euro
- Lj: 854 Euro
- Lj: 977 Euro
- Lj: 1.014 Euro
Diese Beträge gelten für alle Berufsausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen und zur Eintragung in die Lehrlingsrolle eingereicht werden.
Gesetzlicher Hintergrund
Die Mindestausbildungsvergütung ist in § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Dort ist festgelegt, dass Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, die sich jährlich an einer vom Bund festgesetzten Mindestausbildungsvergütung orientiert.
Die Höhe wird regelmäßig durch das zuständige Bundesministerium überprüft und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Handlungsempfehlung für Innungen und Betriebe
- Weisen Sie Ihre Mitgliedsbetriebe frühzeitig auf die neuen Vergütungssätze hin.
- Prüfen Sie bestehende Vertragsmuster und passen Sie diese bei Bedarf an.
- Informieren Sie Betriebe darüber, dass höhere Ausbildungsvergütungen selbstverständlich weiterhin möglich sind – die genannten Beträge sind jedoch die gesetzliche Untergrenze.
Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt unter: recht.bund.de/bgbl/1/2025/235/VO.html

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