Das Bundeskabinett bringt milliardenschwere Steuererleichterungen auf den Weg. Ab 2026 sollen die Mehrwertsteuer auf Speisen sinken und die Pendlerpauschale steigen. Auch das Ehrenamt wird entlastet. Was die Pläne für Lebensmittelhandwerk, Gastronomie oder Pendler bedeuten.
Von Karin Birk
Das Bundeskabinett hat Steuersenkungen für Gastronomen und das Lebensmittelhandwerk auf den Weg gebracht. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, soll die Umsatzsteuer für Speisen ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Ausgenommen von der Regelung seien Getränke. Neben der klassischen Gastronomie profitieren auch Bäckereien und Metzgereien, hieß es mit Blick auf das Steueränderungsgesetz 2025. Insgesamt würden die Gastronomiebranche und die Bürger um 3,6 Milliarden Euro jährlich entlastet. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Lebensmittelhandwerk sieht „Meilenstein“ und Vorteile für Kunden
Die Verbände der betroffenen Branchen zeigten sich erfreut. Nicht nur vom Fleischerhandwerk kam positives Feedback, auch die Bäcker betonten die Bedeutung der Erleichterungen: „Die heutige Entscheidung des Kabinetts, die Umsatzsteuer dauerhaft auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie zu reduzieren, stellt einen großen Meilenstein für das Bäckerhandwerk und die Gastronomie dar“, sagte Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Davon würde auch die Kundschaft der Betriebe profitieren.
Mehr Handlungsspielraum für Betriebe
Erleichtert zeigte sich auch das Konditorenhandwerk: „Wir begrüßen die Umsatzsteueranpassung für Speisen zum Vorortverzehr“, sagte Gerhard Schenk, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Konditorenbunds. „Dies eröffnet unseren Mitgliedsbetrieben den dringend benötigten Handlungsspielraum, um die Betriebe weiter fortzuführen.“
Entlastung auch für Pendler
Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht darüber hinaus weitere Entlastungen vor: „Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer schaffen wir mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit Blick auf die Änderung zum 1.1.2026. Bisher gelten für die ersten 20 Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Insgesamt würden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Jahr 2026 so um 1,1 Milliarden Euro und im Jahr 2027 um rund 1,9 Milliarden Euro entlastet.
Mobilitätsprämie wird entfristet
Nach Berechnungen des Finanzministeriums können so bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro. Dies gelte aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet. Außerdem werde die bisher befristet geltende Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen entfristet.
Steuerfreie Einnahmen und mehr Sicherheit für Ehrenamt
Steuerliche Erleichterungen soll es zudem für das Ehrenamt geben. „Dieses Engagement wollen wir stärker unterstützen“, sagte Klingbeil. Deshalb sollen die Freibeträge für Übungsleiter von 3.000 auf 3.300 Euro und die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro angehoben werden. Der Plan: Diese Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit sollen steuerfrei sein. Außerdem sollen Haftungsrisiken für ehrenamtlich Tätige verringert werden. Sie sollen Schäden künftig nur ersetzen müssen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de – Alle Rechte vorbehalten.

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