Wer muss seinen Führerschein wann umtauschen? Was kosten die neuen EU-Führerscheine, und kann der Tausch auch per Online-Formular erledigt werden? Millionen Führerscheine müssen bis 2033 durch neue ersetzt werden. Worum es geht, welche Fristen gelten – und welche Konsequenzen drohen, wenn man den Termin verpasst.
So viel vorab: Die Tage des „“alten Lappens““ sind schon heute gezählt. Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, hat bereits alle Fristen verpasst – die letzte endete bereits im Januar 2025 für die Jahrgänge ab 1971. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen dann auch alle Scheckkartenführerscheine gegen neue Plastikkärtchen im einheitlichen EU-Standard umgetauscht sein.
Um einen möglichen Massenansturm in letzter Minute zu vermeiden, erfolgt der Umtausch aber schon früher und schrittweise nach Geburtsjahrgang. Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Pkw-und Motorrad-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen.“
- Gültigkeit der neuen Führerscheine
- Führerschein umtauschen: Kosten zwischen 25 und 30 Euro Werden beim Umtausch eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung verlangt?
- Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum: Wann ist wer dran?
- Führerschein umtauschen: Tabelle mit Fristen für Papierführerscheine
- Führerschein umtauschen: Tabelle mit Fristen für Scheckkartenführerscheine
- So läuft der Umtausch ab
- Frühzeitiger Austausch für die Beantragung des internationalen Führerscheins
- Führerschein umtauschen: Geht das auch per Online-Formular?
Wie lange sind die neuen Scheckkarten-Führerscheine gültig?
Grundsätzlich gilt: Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum ab dem 19. Januar 2013 gelten nur noch 15 Jahre. Das ist ein wichtiger Unterschied zu früher: Anders als die alten Führerscheine haben die neuen Dokumente ein festes Ablaufdatum und müssen wie Reisepässe oder Personalausweise regelmäßig erneuert werden.
Mit dem einheitlichen EU-weiten Führerscheindokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht veraltet ist. Mit der bereits 2006 beschlossenen EU-Richtlinie sollen die Vorschriften zu mehr als 110 Führerscheinarten in Europa vereinheitlicht werden.
Führerschein umtauschen: Kosten zwischen 25 und 30 Euro#
Laut ADAC fallen rund 25 Euro Gebühr für den neuen EU-Führerschein an. Bei vereinzelten Fahrerlaubnisbehörden kann es aber auch etwas mehr als 30 Euro kosten. Hinzu kommen können etwaige Versandkosten für die Zustellung. Zusätzlich wird ein neues biometrisches Passfoto benötigt.
Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland. Die Fahrerlaubnis bleibt vom Umtausch der Dokumente unberührt, bei Nichtumtausch droht allerdings ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Problematisch kann es auch im Ausland werden: Speziell beim Anmieten eines Mietwagens kann es mit abgelaufenen Führerscheinen Schwierigkeiten geben.
Bei Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen begeht man laut ADAC damit jedoch keine Straftat – anders sei das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Für diese gelten inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen, daher sind sie auch vom Umtausch-Stufenplan ausgenommen.
Neue Prüfung, Gesundheitsuntersuchung oder Sehtest?#
Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen werden beim Führerscheinumtausch nicht verlangt. Wie die Bundesregierung betont, handelt es sich um „eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit“ – die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Dennoch sei der Umtausch eine gute Gelegenheit, das Sehvermögen mal wieder auf Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Darauf weist der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hin. Er fordert unabhängig vom Alter, einen regelmäßigen Wiederholungssehtest für alle Führerscheininhaber vorzuschreiben. Aktuell besteht eine entsprechende Verpflichtung nicht.
Führerschein umtauschen: Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum entscheidend#
Wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss, hängt vom Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Dokuments ab:
- Die rund 15 Millionen Besitzer von Papierführerscheinen, mit Ausstellungsdatum bis Ende 1998, mussten auf ihr Geburtsjahr achten.
- Für die 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt sind, gilt das Ausstellungsjahr.
- Wer vor 1953 geboren wurde, hat auf jeden Fall bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Welche Fristen gelten für den Umtausch der Führerscheine?#
Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa, DDR)
Bei den Papierführerscheinen sind alle Stichtage bereits Geschichte. Die letzte Frist endete am 19. Januar 2025 für die Jahrgänge ab 1971. Zuvor waren bis zum 19. Juli 2022 die Jahrgänge 1953 bis 1958 dran, die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023 und die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024.
Wer also noch einen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein (auch DDR-Führerscheine) besitzt, hat alle Fristen längst überschritten und sollte dies schnellstmöglich nachholen, um kein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro oder Probleme bei der Anmietung eines Mietwagens (speziell im Ausland) zu riskieren.
Tabelle: Führerschein umtauschen (Papierführerschein)
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Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
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1953 bis 1958 |
Frist lief ab am 19. Juli 2022 |
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1959 bis 1964 |
Frist lief ab am 19. Januar 2023 |
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1965 bis 1970 |
Frist lief ab am 19. Januar 2024 |
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1971 oder später |
Frist lief ab am 19. Januar 2025 |
Quelle: Bundesrat
Umtauschfristen für Führerscheine, mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999#
Aktuell läuft der Umtausch der Scheckkartenführerscheine. Die nächste wichtige Frist betrifft alle Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001: Sie müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden – es sei denn, die Besitzer wurden vor 1953 geboren, dann haben sie bis 2033 Zeit.
Nach ADAC-Angaben handelt es sich insgesamt um rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Ein Tipp für alle Betroffenen: Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen – der Umtausch kann jederzeit erfolgen.
Alle Umtauschfristen der neuen Führerscheine im Überblick:
Tabelle: Führerschein umtauschen (Scheckkartenführerschein)#
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Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
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2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
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2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
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2008 |
19. Januar 2029 |
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2009 |
19. Januar 2030 |
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2010 |
19. Januar 2031 |
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2011 |
19. Januar 2032 |
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2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Quelle: Bundesrat
So läuft der Umtausch ab#
Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es längere Wartezeiten bis zum nächsten freien Termin geben, daher sollte man es nicht auf den letzten Drücker versuchen. Die Antragsstellung handhaben die Kommunen unterschiedlich: Mancherorts gibt es einen Online-Service, anderswo muss man persönlich erscheinen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Wenn dem jeweiligen Amt sehr viele Anträge vorliegen, kann sich die Dauer verlängern.
Erforderlich für den Umtausch sind:
- Identitätsnachweis (etwa Personalausweis oder Reisepass)
- ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
- alter Führerschein im Original
- Im Einzelfall: Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online beantragen.
Wichtig: Fahrerlaubnisklassen kontrollieren#
Beim Erhalt des neuen Dokuments sollte man prüfen: Sind alle bisherigen Führerscheinklassen richtig übertragen worden? Bei der Umstellung werden alte Fahrerlaubnisklassen – etwa Klasse 3 für Pkw – auf die aktuellen umgestellt. Dabei gilt ein Bestandsschutz: Die alten Berechtigungen werden in neue Klassen und Schlüsselzahlen umgetragen.
Übrigens: Wer möchte, kann seinen alten Führerschein nach dem Umtausch als Erinnerung behalten – er wird vorher nur von der Behörde ungültig gemacht.
Kann der Führerschein auch schon früher umgetauscht werden?#
Auch wenn Sie laut der Umtauschfrist noch nicht an der Reihe sind, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde kann ein Antrag für den Umtausch gestellt werden.
Führerschein umtauschen: Geht das auch per Online-Formular?#
Ob der Führerschein auch ohne Behördenbesuch via Online-Formular umgetauscht werden kann, ist ortsabhängig. Hier macht sich die schleppende Digitalisierung in einigen Verwaltungen bemerkbar. Es ist ratsam, sich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen oder im Internet nachzusehen, ob es ein Online-Formular für den Umtausch des Führerscheins gibt. Für das Bundesland Bayern listet etwa das Bayerische Staatsministerium für Digitales alle65 Behörden mit Online-Verfahren auf. dpa/tb
Augen auf beim Führerscheinumtausch: Ein Praxisfall aus dem Handwerk#
Der Umtausch des Führerscheins ist Wolfgang Tontsch schon einmal teuer zu stehen gekommen. Der ehemalige Zimmerer und Gerüstbauer fürchtet daher, dass bald weitere Handwerker das gleiche Schicksal ereilen könnte, wenn die nicht aufpassen.
Der Stuttgarter hatte vor einigen Jahren seinen alten „3er-Führerschein“ gegen einen im Scheckkartenformat getauscht. Als er danach mit einem Anhänger in die Schweiz fahren wollte, wurde er an der Grenze aus dem Verkehr gezogen, weil das Gespann schwerer als 12 t war. „Zusätzlich musste ich 1.700 Franken Bußgeld zahlen, weil ich keinen gültigen Führerschein hatte“, sagt der Handwerker, der inzwischen im Ruhestand ist.
Was war passiert?#
Als Besitzer eines Führerscheins der alten Klasse 3 durfte er Fahrzeuge bis 7,5 t plus einachsigem Anhänger mit 11 t fahren. Macht ein zulässiges Gesamtgewicht von 18,5 t. Die neue Führerscheinklasse C1E erlaubt jedoch nur Anhänger bis 4,5 t, also Gespanne mit maximal 12 t Gesamtgewicht.
Um seine alte Fahrerlaubnis zu erhalten, hätte im neuen Führerschein die Schlüsselzahl 79 eingetragen werden müssen (steht auf der Rückseite in Spalte 12). Das war bei Wolfgang Tontsch nicht geschehen. „Ich würde jedem Handwerker mit dem alten 3er-Führerschein empfehlen, beim Umtausch die Eintragung der Schlüsselzahl 79 aktiv zu beantragen und zu kontrollieren“, mahnt Tontsch.
Aus seiner aktiven Zeit weiß er, dass in vielen Gewerken solche Gespanne im Einsatz sind – vom Gala und Tiefbau über Steinmetzbetriebe und Zimmereien bis hin zu Gerüstbauern. Oft werden für die hohen Nutzlasten Tandemanhänger genutzt, deren Achsen weniger als 1 m voneinander entfernt sind. Dann werden sie noch als Einachser eingestuft und fallen somit unter die Schlüsselzahl 79.
Übrigens gilt die Fahrerlaubnis für Gespanne bis 18,5 t nur befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab dann werden ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten notwendig, die für jeweils fünf Jahre gelten. Wer also beim Umtausch schon 50 ist, sollte die entsprechenden Unterlagen gleich mitbringen. ste
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