Der für die Absicherung der von Arbeitgebern versprochenen betrieblichen Altersversorgung eingerichtete Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) hat den Beitragssatz für das Jahr 2025 auf 1,2 Promille festgelegt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) hat am 13.11.2025 den Beitragssatz für das Jahr 2025 auf 1,2 Promille der Bemessungsgrundlage festgelegt (Vorjahr 0,4 Promille). Im Ergebnis liegt der Beitragssatz für 2025 aber immer noch deutlich unterhalb seines langjährigen Durchschnitts. (siehe Pressemitteilung des PSV).
Grund für den höheren Beitragssatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die gestiegene Anzahl der Insolvenzen mit einem entsprechend erhöhten Schadenvolumen.
Hinweis: Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, in den alle Arbeitgeber eintreten müssen, die bestimmte bAV-Durchführungsformen zusagen. Dabei sichert der PSV die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung ab, falls ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. So garantiert er den Schutz der Betriebsrenten der Arbeitnehmer und Rentner gegen das Risiko der Insolvenz ihres Arbeitgebers.

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