AÜK – Was ist das?

Alle Kfz-Werkstätten, die hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen anbieten wollen, müssen zukünftig selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem akkreditierten Qualitätsmanagementsystem (QMS) des BIV anschließen.
Um es den Kfz-Werkstätten möglichst einfach zu machen, baut das Kraftfahrzeuggewerbe dafür ein neues QMS auf. Nach Abschluss der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) fasst das Kraftfahrzeuggewerbe zukünftig alle amtlichen Untersuchungen/Prüfungen unter der Marke AÜK zusammen. AÜK steht dann für die Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe.

AÜK-Betrieb werden – Kompetenz zeigen!

Damit das Geschäft mit der AU nicht zu viel Arbeit macht, haben wir bei der Entwicklung des Systems darauf geachtet, den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Betriebe gering zu halten.
Durch Ihre Beteiligung entstehen Ihnen 2020 keine Kosten. Ab Mitte 2021 werden die laufenden Kosten im Cent-Bereich pro hoheitlicher Prüfung liegen.

Was Sie davon haben, AÜK-Betrieb zu werden?
Jede Menge Vorteile!

Finanzielle Vorteile: Die selbst durchgeführte AU/AUK rechnet sich für Sie, wenn sie gut kalkuliert wird. Geräte, Personal und Know-how zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben wie AU/AUK, SP und GAP sind in Ihrem Betrieb mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin vorhanden. Es ist kosteneffizienter, sie auch dafür zu nutzen, diese Aufgaben selbst durchzuführen.
So lassen sich Lücken in der Werkstattauslastung mit der AU/AUK gut schließen und Sie können Ihren Werkstattumsatz durch Folgegeschäfte erhöhen. Die Vergabe von Feinstaubplaketten oder die Nachrüstung von SCR-Systemen können nur von AU-Betrieben durchgeführt werden. Das Geschäft mit Hardware-Nachrüstungen wird anziehen, wenn zonale Fahrverbote in Kraft treten.

Imagegewinn: Besonderes staatliches Vertrauen kommt zum Ausdruck, wenn Ihrem Betrieb hoheitliche Aufgaben übertragen werden. Dies steigert auch das Ansehen bei Ihren Kunden. Mit der selbst durchgeführten AU/AUK leistet Ihr Betrieb einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Sie sorgen dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte auch eingehalten werden. Nicht theoretisch, sondern ganz real.

Breiteres Leistungsspektrum: Das Reifen- und Autoglasgeschäft wurde in der Vergangenheit oft fremdvergeben. Dies wird heute häufig
bedauert. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich nicht, ein weiteres Geschäftsfeld auszulagern.

Worum es geht?

AU/AUK, SP und GAP weiterhin selbst durchführen!

Heute werden die Weichen für die Zukunft gestellt, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung hoheitlicher Aufgaben wie Abgasuntersuchung (AU/AUK), Sicherheitsprüfung (SP) oder Gasanlagenprüfung (GAP) haben sich geändert.

Künftig ist dafür die Zugehörigkeit zu einem akkreditierten System nötig. Dieses System baut der Bundesinnungsverband unter der Marke AÜK auf.

Wer hilft mir?

Ihre Innung hat die passende Lösung!

Die gute Nachricht: Ihre Innung ermöglicht es Ihnen, auch künftig AU, SP und GAP in Eigenregie durchzuführen. Dafür schaffen wir AÜK, die Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe, an der Sie ganz einfach teilnehmen können.

Hoheitliche Aufgaben sind Teil der Kern-DNA der Kfz- Meisterbetriebe. Sichern Sie sich die damit verbundenen Vorteile bei Werkstatteffizienz und Umsatz und demonstrieren Sie gegenüber Ihren Kunden weiterhin das besondere Maß an Ansehen und staatlichem Vertrauen, das die Durchführung von AU/AUK, SP und GAP mit sich bringt.

Wie gehts weiter? Senden Sie das ausgefüllte  Anmeldeformular direkt an uns: Innung des Kraftfahrzeughandwerks · Region Leipzig, Lützowstraße 11, 04155 Leipzig.

Videopodcast zur AÜK

ProMotor – Der Kfz-Podcast: Akkreditierung für hoheitliche Fahrzeugüberprüfungen

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

 Bei YouTube ansehen

oder besuchen Sie unter folgendem Link einfach den YouTube-Kanal des Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe e.V.:

  Offizieller YouTube-Kanal des ZDK

Was passiert dann?

Bei der Entwicklung von AÜK wurde vor allem darauf geachtet, den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Betriebe zu minimieren. Anerkannte Kfz-Werkstätten können sich schon jetzt anmelden. Die anerkannte Werkstatt braucht zunächst nur ihre vertragliche Einbindung in das QM-System erklären.

Im Anschluss verpflichten sich die verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren, bei der Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung bzw. -prüfung neutral zu sein und die Vorgaben des QM-Systems zu befolgen. Das Formular und Informationen zu den Voraussetzungen erhalten die beigetretenen Kfz-Werkstätten von ihrer Kfz-Innung.

Rufen Sie uns an: 0341 – 56 175 30