Liebe Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter, liebe Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in unseren kooperierenden Bildungszentren,
mit der neuen Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der dazugehörenden Durchführungs-verordnung (EU) 2025/1893 haben sich die Anforderungen an die erforderliche Sachkunde für Arbeiten an mobilen Klimaanlagen und Wärmepumpen geändert.
Die TAK hat deshalb ihr Klima-Schulungskonzept grundlegend überarbeitet. Ziel ist eine möglichst klare und einheitliche Umsetzung der Schulungen in allen kooperierenden Bildungszentren.
Zwischenzeitlich wurde das neue Klima-Schulungskonzept der TAK durch die zuständige Bezirksregierung Köln anerkannt und wird den kooperierenden Bildungszentren nun zur Verfügung gestellt.
Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die anstehenden Veränderungen.
Was hat sich geändert?
Künftig werden folgende Klima-Schulungen unterschieden:
- Sachkunde M1/M2: Beide Bescheinigungsarten werden bei der TAK gemeinsam geschult und bescheinigt. Die Schulung umfasst die entsprechenden Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln und Kohlenwasserstoffen im Rahmen des anerkannten Schulungsumfangs.
- Sachkunde M3: Diese Schulung betrifft die entsprechenden Tätigkeiten an Klimaanlagen und Wärmepumpen mit CO₂ (R744).
- Auffrischungskurse: Inhaber bestehender Sachkundenachweise müssen bis spätestens 12. März 2029 erstmals an einem Auffrischungskurs teilnehmen. Für neue Sachkundebescheinigungen ist spätestens nach sieben Jahren eine Auffrischung erforderlich.
Zur einheitlichen Durchführung der Sachkunde- und Auffrischungsschulungen hat die TAK ein neues Schulungshandbuch, neue Prüfungsfragen und einen neuen Trainerleitfaden erstellt. Zudem wurden Vorlagen für die neuen Sachkundenachweise und Teilnahmebescheinigungen erstellt.
Neu: Das Klima-Schulungshandbuch wird zusätzlich als digitales Flipbook über unsere TAK-OnlineAkademie zur Verfügung stehen.
Ab wann muss nach den neuen Vorgaben geschult werden?
Spätestens ab dem 09.10.2026 müssen alle Erst- und Auffrischungsschulungen zur Klima-Sachkunde nach den neuen Vorgaben durchgeführt und bescheinigt werden.
Wann kommen die neuen Unterlagen der TAK?
Die neuen Schulungsunterlagen befinden sich derzeit im Druck. Wir gehen davon aus, dass wir die Bildungszentren ab Oktober 2026 mit den neuen Unterlagen beliefern werden.
Wer muss geschult werden?
Alle Personen, die an Klimaanlagen arbeiten wollen, benötigen eine entsprechende Sachkundeschulung.
Wichtig: Inhaber einer Sachkundebescheinigung nach bisherigem Recht müssen bis spätestens
12. März 2029 an einem Auffrischungskurs teilnehmen, wenn sie weiterhin entsprechende Tätigkeiten ausüben wollen.
Wann muss die Sachkunde aufgefrischt werden?
Die Sachkunde muss spätestens alle sieben Jahre durch eine Auffrischungskurs aufgefrischt werden.
Was passiert, wenn der Auffrischungskurs nicht innerhalb der 7-Jahres-Frist absolviert wird?
Es ist eine neue Erstschulung erforderlich.
Wie unterscheiden sich Erst- und Auffrischungsschulungen der TAK?
Erstschulungen sind Präsenzveranstaltungen, mit theoretischen und praktischen Schulungsbestandteilen. Sie werden mit einer schriftlichen Abschlussprüfung beendet.
Bei Auffrischungsschulungen kann auf die praktischen Inhalte verzichtet werden, wenn alle Teilnehmenden erklären, dass sie in den letzten zwei Jahren relevante Tätigkeiten an Fahrzeugklimaanlagen durchgeführt haben. Dies kann im Rahmen einer Selbsterklärung, beispielsweise bei der Lehrgangsanmeldung erfolgen.
Zudem entfällt bei Auffrischungskursen der sonst obligatorische Abschlusstest. Bei Wegfall von Praxisteilen und Abschlussprüfung kann die Lehrgangsdauer reduziert werden. Ebenso besteht dann die Möglichkeit, den Auffrischungskurs auch als Online-Schulung durchzuführen.
Die Mindestdauer einer Erst- oder Auffrischungsschulung beträgt 8 Unterrichtsstunden. Wenn bei der Auffrischungsschulung die Praxis entfallen kann, beträgt die Mindestdauer 4 Unterrichtsstunden.
Besonderheit bei Kombi-Schulungen:
Wenn die Erstschulung für konventionell Kältemittel (M1/M2) im Verbund mit einer Erstschulung für CO2-Kältemittelanlagen (M3) durchgeführt wird, kann die Schulungsdauer der M3-Schulung aufgrund inhaltlicher Überschneidungen auf vier Unterrichtsstunden reduziert werden.
Wenn der Auffrischungskurs für konventionelle Kältemittel (M1/M2) im Verbund mit einem Auffrischungskurs für CO2-Kältemittelanlagen durchgeführt wird, kann die Schulungsdauer der M3-Schulung wegen Redundanzen auf 2 Unterrichtsstunden reduziert werden.
Wie wird die Sachkunde bescheinigt?
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Erstschulung, wird eine Sachkundebescheinigung (M1/M2 oder M3) ausgestellt, die vorgegebene Inhalte und Bestandteile aufweisen muss.
Auf einem speziellen Beiblatt zu dieser Sachkundebescheinigung wird die Teilnahme an Auffrischungskursen bescheinigt.
Wer darf Sachkundeschulungen und Auffrischungskurse durchführen?
Für die Durchführung von Sachkundeschulungen und Auffrischungskursen gelten besondere Anforderungen an die Schulungsstätten und Lehrgangsleiter. Weitere Informationen zur erforderlichen Anerkennung und zu möglichen Ausnahmen finden Sie in unserem gesonderten Informationsschreiben ‚Anerkennung von Klima-Schulungsstätten‘.
Wie bekomme ich weitere Informationen?
Um Sie bestmöglich auf die Planung, Organisation und Durchführung der neuen Schulungen vorzubereiten, bieten wir verschiedene Informationsveranstaltungen an:
- Klima-Infoveranstaltung | online
- In den nächsten Tagen erhalten Sie die Einladung zu einer Online-Informationsveranstaltung. Hier werden wir das neue Schulungskonzept sowie die notwendigen Schritte zur Administration ausführlich vorstellen und erläutern. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an die Lehrgangsleiter als auch an die Geschäftsstellen der Bildungszentren.
- Die Veranstaltung findet statt am: 14.09.2026 von 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
- TAK-Fachtagung 2026
- Bei unserer TAK-Fachtagung vom 13. bis zum 14. Oktober 2026 im VCC Würzburg werden wir ebenfalls über das neue Schulungskonzept informieren.
- Klima-Trainerschulungen
- Fortlaufend bieten wir unsere speziellen Klima-Schulungen für Lehrgangsleiter an. Termine und Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
Freundliche Grüße
Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK)

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