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Aug. 11

Arbeitsschutz in der Fahrzeugaufbereitung: Neue DGUV Information mit Praxishilfen

  • 11. August 2026
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die DGUV Information 214-020 „Fahrzeugaufbereitung“ vollständig überarbeitet und neu veröffentlicht. Die bisherige Ausgabe aus dem Jahr 2005 wurde an den aktuellen Stand der Technik und des Arbeitsschutzes angepasst.

Für Kfz-Werkstätten bietet die neue DGUV Information eine praktische Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Für die einzelnen Arbeitsbereiche werden typische Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen dargestellt. Betriebe, die Fahrzeuge reinigen, pflegen oder aufbereiten, können die Inhalte nutzen, um ihren Arbeitsschutz zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Darüber hinaus wurden unter anderem:

  • das Kapitel zu Gefahrstoffen vollständig überarbeitet,
  • Smart Repair sowie den Einsatz von Ozonisatoren, Trockeneisstrahlgeräten berücksichtigt,
  • Prüffristen sowie Muster für Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise und Gefahrstoffverzeichnisse ergänzt sowie
  • die Inhalte durch die Struktur „Tätigkeit – Gefährdung – Schutzmaßnahmen“ übersichtlicher gestaltet.

Der BIV empfiehlt insbesondere Betrieben, die Fahrzeugaufbereitungsarbeiten durchführen, die neue DGUV Information bei der nächsten Überprüfung ihrer Gefährdungsbeurteilung sowie für Unterweisungen ihrer Beschäftigten zu nutzen.

Die DGUV Information 214-020 „Fahrzeugaufbereitung“ steht kostenfrei im DGUVPublikationsportal zum Download bereit. Geben Sie dort im Suchfeld einfach den Webcode p214020 ein, um direkt zur Veröffentlichung zu gelangen.

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