Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen. Im parlamentarischen Verfahren hat sich der ZDK gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedsorganisationen und Betrieben intensiv dafür eingesetzt, die besonderen Auswirkungen der neuen Regelungen auf Kraftfahrzeuge deutlich zu machen.
Die zentrale Forderung des ZDK war, Kraftfahrzeuge und vergleichbar komplexe Produkte von der vorgesehenen Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung nach einer Nachbesserung auszunehmen. Anders als bei vielen anderen Verbraucherprodukten können Reparaturen an modernen Fahrzeugen aufgrund ihrer technischen Komplexität und ihres individuellen Verschleißzustands nicht mit einfachen Konsumgütern gleichgesetzt werden. Eine pauschale Verlängerung der Gewährleistung hätte erhebliche Haftungsrisiken für Fahrzeughandel und Werkstätten zur Folge und könnte sich letztlich auch nachteilig auf Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken.
Im Rahmen zahlreicher Gespräche mit Abgeordneten und den Koalitionsfraktionen hat der ZDK diese praktischen Auswirkungen frühzeitig aufgezeigt. Die Argumente des Kfz-Gewerbes wurden im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen und fanden Eingang in den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entschließungsantrag.
Darin stellt der Deutsche Bundestag ausdrücklich fest, dass eine nationale Ausnahme für Kraftfahrzeuge im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie rechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig fordert er die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, in zukünftigen kaufrechtlichen Gesetzgebungsverfahren Ausnahmemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und vergleichbar komplexe Produkte zu schaffen.
Damit wird erstmals parlamentarisch anerkannt, dass die bestehenden europarechtlichen Vorgaben den Besonderheiten moderner Kraftfahrzeuge nicht ausreichend Rechnung tragen und eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens erforderlich ist.
Auch wenn auf nationaler Ebene aufgrund des bindenden Europarechts keine weitergehende Lösung erreicht werden konnte, stellt die Entschließung einen wichtigen politischen Erfolg dar. Sie schafft eine klare Grundlage für die nun anstehenden Gespräche auf europäischer Ebene und bestätigt die vom ZDK vorgetragenen Argumente.
Der ZDK wird sich weiterhin gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden dafür einsetzen, dass bei einer künftigen Überarbeitung des europäischen Kaufrechts entsprechende Ausnahmeregelungen für Kraftfahrzeuge geschaffen werden. Ziel bleibt ein verbraucherfreundlicher und zugleich praxistauglicher Rechtsrahmen, der den besonderen technischen Anforderungen moderner Fahrzeuge sowie den berechtigten Interessen des Kfz-Gewerbes Rechnung trägt.
Über die weiteren Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene werden wir Sie selbstverständlich fortlaufend informieren.
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