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Juli 03

BIV nimmt Stellung zu zwei zentralen Euro- 7-Entwürfen der EU-Kommission

  • 3. Juli 2026
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Der BIV-Kfz hat zu zwei aktuellen Entwürfen der Europäischen Kommission im Rahmen von Euro 7 schriftliche Stellungnahmen eingereicht: zum Entwurf der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1257 zu Bremsstaubemissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, sowie zum Entwurf zur Ergänzung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1706 hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit bordeigener Batterien. Beide Entwürfe enthalten aus Sicht des Verbands erhebliche Regelungslücken für den Servicebetrieb, die wir gegenüber der Kommission adressiert haben.

Stellungnahme zu Bremsstaubemissionen (EU 2024/1257)

Der Entwurf führt erstmals verbindliche Grenzwerte für Bremsstaubemissionen ein, lässt aber zentrale Fragen für den Bremsenservice offen. Es wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass der Entwurf nicht hergibt, wie Aftermarket-Bremsscheiben und -beläge in das neue Konzept der „Brake Corner Emission Family“ eingeordnet werden. Dies würde zur Rechtsunsicherheit beim Einbau zugelassener Ersatzteile führen. Ebenso fehlen Grenzwerte und Prüfmethoden für den sogenannten c-Faktor, der bei Arbeiten an Brems- und Rekuperationssystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen verändert werden kann. Darüber hinaus ist die geplante Datenplattform zur Dokumentation des Bremssystem-Lebenszyklus ausschließlich

herstellerseitig konzipiert; Werkstätten kommen darin schlicht nicht vor. Für unsere Betriebe fordern wir deshalb klare Regeln für den Umgang mit Aftermarket-Teilen, verbindliche Grenzwerte für den c-Faktor sowie einen diskriminierungsfreien Zugang der Werkstätten zur ISC-Datenplattform. Ziel ist, dass unsere Mitgliedsbetriebe Bremsenservices an allen Fahrzeugen, welche unter die Euro-7 Norm fallen, auch mit Aftermarket-Teilen, rechtssicher durchführen können, ohne unbeabsichtigt gegen neue Vorgaben zu verstoßen, und dass der freie Servicemarkt sowie die Wahlfreiheit der Kunden erhalten bleiben.

Stellungnahme zur Batteriedauerhaltbarkeit (EU 2025/1706)

Dieser Entwurf regelt die verpflichtende Prüfung der Dauerhaltbarkeit bordeigener Fahrzeugbatterien, verweist für die konkreten Anforderungen jedoch vollständig auf externe UN-Regulierungen. Für Kfz-Betriebe bleibt offen, was im Wartungsalltag konkret zu prüfen und zu dokumentieren ist. Besonders kritisch ist, dass die Prüfung auf herstellerspezifischen Diagnosedaten (SOCE-Werten) basieren soll, zu denen freie Reparaturbetriebe bislang keinen gesicherten Zugang haben. Zudem verwendet der Entwurf den unbestimmten Begriff der „ordnungsgemäßen Wartung“, ohne zu klären, wer im Streitfall zwischen normalem Verschleiß und Wartungsfehler unterscheidet. Der BIV setzt sich deshalb für einen rechtssicher geregelten, diskriminierungsfreien Zugang zu SOCE-Diagnosedaten für alle Kfz- Betriebe ein. Damit soll verhindert werden, dass ein Wettbewerbsnachteil freier Betriebe gegenüber Vertragswerkstätten entsteht und dass unsere Mitglieder die künftigen Prüfpflichten erfüllen können. Außerdem wird eine klare Definition der „ordnungsgemäßen Wartung“ gefordert, um Kfz-Betriebe vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken bei Batterieproblemen zu schützen, die nicht auf Wartungsfehler zurückzuführen sind. Beide Stellungnahmen wurden fristgerecht eingereicht. Der BIV begleitet den weiteren Gesetzgebungsprozess und informiert über die weitere Entwicklung dieses Themas.

ANLAGEN:

  • Stellungnahme zum Entwurf zur Ergänzung der Durchführungsverordnung EU 2025 1706 hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit bordeigener Batterien
  • Stellungnahme zum Entwurf der Durchführungsverordnung zu Bremsstaubemissionen von Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und N1

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