Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, den Zugang zu Ladeinfrastruktur für rund neun Millionen Stellplätze im Wohnumfeld deutlich zu verbessern.
Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ziel ist es, durch gezielte finanzielle Unterstützung die Investitionsbereitschaft zu erhöhen und den Ausbau von Lademöglichkeiten insbesondere in dicht besiedelten Gebieten zu beschleunigen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, insbesondere Wallboxen in Verbindung mit der erforderlichen technischen Ausstattung. Darüber hinaus sind auch der Netzanschluss sowie notwendige bauliche Maßnahmen (z. B. Verkabelung) förderfähig. Förderanträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.
Förderaufrufe und Zielgruppen
Das Programm umfasst drei parallel laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Zielgruppen:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand
Das Förderprogramm wird von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH fachlich begleitet und durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Projektträger umgesetzt.
Fristen zur Antragstellung
- Empfängergruppen 1 und 2: 15.04.2026 bis 10.11.2026
- Empfängergruppe 3: 15.04.2026 bis 15.10.2026
Förderanträge sind beim Projektträger PwC Deutschland zu stellen: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung/
E-Mail-Anfragen können an folgende Adresse gesendet werden: info@laden-im-mehrparteienhaus.de
Weitere Informationen auf: www.laden-im-mehrparteienhaus.de.

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