Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Leipzig Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Leipzig
  • HOME
  • DIE INNUNG
    • Die Innung
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Ausschüsse
    • Historie
    • Mitgliedschaft
    • Partner / Links
  • LEISTUNGEN
    • Leistungen der Innung
    • Vorteile für Mitglieder
    • Gebührenordnung – Region Leipzig
    • Ausbildungsmessen
      • Messe-Ausrüstungen
  • SCHIEDSSTELLE
  • BETRIEBE
  • JOBS
  • AÜK
  • FORMULARE
  • NEWS
    • News-Center
    • Newsletter für Mitglieder
    • Die Kfz-Podcasts
    • Innungsveranstaltungen
    • Termine
  • MITGLIEDER
    • Login / Logout
    • Rundmails der Innung / Newsletter
    • News-Center
    • Veranstaltungsrückblicke
    • Formulare
    • Mitglied werden…
  • KONTAKT
    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Impressum
  • SUCHE
Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Leipzig Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Leipzig
  • HOME
  • DIE INNUNG
    • Die Innung
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Ausschüsse
    • Historie
    • Mitgliedschaft
    • Partner / Links
  • LEISTUNGEN
    • Leistungen der Innung
    • Vorteile für Mitglieder
    • Gebührenordnung – Region Leipzig
    • Ausbildungsmessen
      • Messe-Ausrüstungen
  • SCHIEDSSTELLE
  • BETRIEBE
  • JOBS
  • AÜK
  • FORMULARE
  • NEWS
    • News-Center
    • Newsletter für Mitglieder
    • Die Kfz-Podcasts
    • Innungsveranstaltungen
    • Termine
  • MITGLIEDER
    • Login / Logout
    • Rundmails der Innung / Newsletter
    • News-Center
    • Veranstaltungsrückblicke
    • Formulare
    • Mitglied werden…
  • KONTAKT
    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Impressum
  • SUCHE
Apr. 22

Weitere Informationen zur Kaufprämie für Elektrofahrzeuge

  • 22. April 2026
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Die Förderrichtlinie zur Kaufprämie für Elektrofahrzeuge steht weiterhin aus, erste Details zur Antragstellung liegen jedoch vor. Im Fokus steht ein vollständig digitales Verfahren über die Förderzentrale Deutschland. Wichtig für den Handel: Eine Antragstellung ist erst nach Fahrzeugzulassung möglich – die Förderhöhe bleibt bis zur Bewilligung offen. Das kann Auswirkungen auf Beratung, Finanzierung und Verkaufsprozess haben.

Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zur Kaufprämie für Elektrofahrzeuge lässt weiterhin auf sich warten. Gleichzeitig hat der Deutscher Bundestag am 17. April den Weg für die Kaufprämie grundsätzlich freigemacht und damit eine wichtige politische Voraussetzung geschaffen.

Zwischenzeitlich fand zudem ein kurzfristiger Austausch von Vertretern u.a. der großen der Verbände VDA, VDIK und ZDK gemeinsam mit Vertretern des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) statt.

Im Fokus dieses Austauschs stand insbesondere die zukünftige Antragstrecke über das Förderportal – weniger die konkreten Inhalte der Förderrichtlinie.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen die derzeit bekannten Informationen zur Antragstellung in kompakter und verständlicher Form zusammenfassen.

1. Zuständige Stelle und Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt (nach Freischaltung) ausschließlich online über das Förderportal der Bundesregierung („Förderzentrale Deutschland“):

https://foerderzentrale.gov.de/

Für die Anmeldung ist eine Registrierung über die BundID erforderlich. Diese erfolgt entweder:

  • mittels ELSTER-Zertifikat oder
  • über die Onlinefunktion des Personalausweises.

2. Wichtige Hinweise für die Praxis im Autohaus

  • Antrag erst nach Zulassung möglich
    • Der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist.
    • ? Eine verbindliche Aussage zur Förderberechtigung als auch zur Förderhöhe erfolgt daher erst nach Antragstellung und Bescheid.
    • ? Eine Vorabprüfung der Förderfähigkeit ist nicht möglich, trotz mehrerer Hinweise aus der Praxis.
    • Praxisrelevanz: Dies kann zu Rückfragen oder Unsicherheiten bei Kunden (z. B. bei Finanzierung oder Leasing) führen.
  • Angaben zum Fahrzeug
    • Es genügt die Eingabe der FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer)
    • Keine Uploads von Kaufvertrag oder Zulassungsbescheinigungen erforderlich Fahrzeugdaten werden automatisch über das KBA ergänzt
  • Antragsteller = Fahrzeughalter
    • Der Antrag muss durch den Halter des Fahrzeugs gestellt werden.
  • Haushaltseinkommen (bei Privatpersonen)
    • Relevant ist nur das Einkommen der Hauptverdiener (z. B. Ehepaar/Lebensgemeinschaft)
    • Einkommen von Kindern (z. B. Ausbildung, Nebenjob) bleibt unberücksichtigt Es sind nur die Einkommensteuerbescheide der Hauptverdiener einzureichen

3. Antragstellung durch das Autohaus (Bevollmächtigung)

Das BAFA stellt ein offizielles Bevollmächtigungsformular zur Verfügung.

Damit besteht die Möglichkeit, dass: das Autohaus im Auftrag des Kunden den Antrag stellt.

Einordnung aus Verbandssicht

Die fehlende Vorab-Prüfmöglichkeit der konkreten Förderhöhe erhöht den Abstimmungsbedarf mit Kundinnen und Kunden. Empfehlenswert sind deshalb klare Hinweise zu Fördervorbehalten bereits im Verkaufs- und Finanzierungsprozess.

Positiv ist, dass der digitale Antragsweg grundsätzlich schlank angelegt ist und das BAFA ergänzend Handouts, eine Hotline und gegebenenfalls Schulungen zur Verfügung stellen will. Dies dürfte die Umsetzbarkeit für Betriebe und Bevollmächtigte deutlich erleichtern.

Weitere Details zur geplanten Kaufprämie können Sie auf den Seiten des BMUKN einsehen. Auch wenn die Förderrichtlinie im Detail noch nicht vorliegt, können sich Kfz-Betriebe dort bereits heute recht umfassend informieren. Dies ist insbesondere empfehlenswert, um sich frühzeitig mit relevanten Fragestellungen rund um die Förderung auseinanderzusetzen und sich entsprechend auf die Umsetzung im Betrieb vorzubereiten:

https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

Comments are closed.

NAVIGATION

  Zurück

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Lützowstraße 11 • 04155 Leipzig

Telefon: +49 (0341) 56175-30
Telefax: +49 (0341) 56175-49
E-Mail: info@kfz-leipzig.de

Datenschutzeinstellung:

© 2023 Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Leipzig | Realisierung: Das Conzept Center.