Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Regierungsentwurf für ein KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) beschlossen und damit einen wesentlichen Schritt zur nationalen Umsetzung der europäischen KI-Verordnung eingeleitet.
Mit unserem Rundschreiben TE2026–086.sac vom 22.09.2025 hatten wir Sie bereits über die ZDK-Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf informiert. Der nun verabschiedete Regierungsentwurf konkretisiert die in der europäischen KI-Verordnung vorgesehenen Anforderungen an Marktüberwachung und Aufsichtsstrukturen in Deutschland.
Zentrale Aufsichtsbehörde wird künftig die Bundesnetzagentur (BNetzA) sein. Für bereits regulierte Produkt- und Dienstleistungsbereiche bleiben die jeweiligen Fachaufsichten zuständig, etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Finanzsektor. Durch diese klare Zuständigkeitsregelung sollen Doppelstrukturen und divergierende Auslegungen der KI-Verordnung vermieden werden.
Aus Sicht des ZDK ist insbesondere positiv hervorzuheben:
- die klarstellenden Anpassungen im Gesetzesentwurf,
- der ausdrückliche Anspruch einer innovationsfreundlichen und möglichst bürokratiearmen Umsetzung,
- die gezielte Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU),
- die Einrichtung mindestens eines KI-Reallabors bei der BNetzA,
- sowie die beratende und unterstützende Funktion der BNetzA bei der Anwendung und Einstufung von KI-Systemen.
Gerade für mittelständisch geprägte Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes ist eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung der KI-Regulierung von zentraler Bedeutung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender KI-Anwendungen in Werkstattprozessen, Fahrzeugdiagnose, Flottenmanagement, Autohandel und im Bereich vernetzter sowie automatisierter Systeme.
Im weiteren Verfahren werden sich nun Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Der ZDK wird die Beratungen eng begleiten und es wird über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens sowie über etwaige Anpassungen informiert. In der Anlage finden Sie den aktuellen Regierungsentwurf zum KI-Verordnung Durchführungsgesetz.

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