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Feb. 27

Politische Einigung zur EU-Altfahrzeug-Verordnung: Neuer Rechtsrahmen mit weitreichenden Auswirkungen

  • 27. Februar 2026
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreislaufanforderungen an das Fahrzeugdesign und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 sowie zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG wurde am 23.02.2026 nach intensiven Verhandlungen im Trilog-Verfahren durch die Europäische Kommission als informelle politische Einigung (Provisional Agreement) veröffentlicht.

Die Bestätigung durch das europäische Parlament und den Rat, gilt als Formsache.

Damit wird der europäische Rechtsrahmen grundlegend mit erheblichen Auswirkungen auf Hersteller, Verwerter, Werkstätten und Handel neu aufgestellt.

In intensiven Gesprächen auf nationaler und europäischer Ebene ist es gelungen, zentrale Forderungen des ZDK in den Verordnungstext einzubringen. Dazu zählen insbesondere:

  • Ein klarer und verbindlicher Altfahrzeugbegriff mit rechtssicheren Kriterien zur Abgrenzung zwischen Gebrauchtfahrzeug und Abfall
  • Eine verpflichtende technische Bewertung zur Einstufung des Fahrzeugstatus
  • Die konsequente Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Sinne des Verursacherprinzips
  • Stärkere Maßnahmen gegen illegale Exporte und Missbrauch, inklusive digitaler Nachverfolgbarkeit
  • Vorgaben zur Kreislauffähigkeit, Recyclingquoten und Design-for-Removal (Codierung von gebrauchten Ersatzteilen), die Reparatur und Wiederverwendung stärken

Diese Punkte sind wichtige Meilensteine für mehr Rechtssicherheit, für fairen Wettbewerb und für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor.

Gleichzeitig ist klar: Die eigentliche Weichenstellung erfolgt jetzt auf nationaler Ebene.

Die konkrete Ausgestaltung der technischen Bewertung, die Einbindung qualifizierter Kfz-Betriebe und der Erhalt bewährter Anerkennungsstrukturen durch Kfz-Innungen werden maßgeblich im nationalen Gesetzgebungsverfahren entschieden. Hier wird der ZDK sich auf nationaler Ebene weiterhin mit

Nachdruck dafür einsetzen, dass:

  • unsere qualifizierten Betriebe weiterhin die Bewertung von Fahrzeugen durchführen können,
  • keine zusätzlichen bürokratischen Parallelstrukturen entstehen,
  • Kosten nicht auf Handel und Werkstätten verlagert werden,
  • und bewährte Strukturen der Anerkennung qualifizierter Betriebe Kfz-Gewerbes erhalten bleiben.

Die ELV-Verordnung bietet große Chancen – für Ressourcenschutz, Wertschöpfung und neue Geschäftsfelder. Jetzt gilt es, diese Chancen aktiv zu gestalten. Das Kfz-Gewerbe steht bereit, Verantwortung zu übernehmen und die Transformation konstruktiv zu begleiten. Den Verordnungsentwurf finden Sie beigefügt.

Wir halten Sie über die nächsten Schritte zur nationalen Umsetzung auf dem Laufenden.

ANLAGEN:
• ELV_-_Provisional_agreement_-_consolidated_text_-_FINAL
• Positionspapier Altfahrzeug VO

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