Mit einer Reihe von führenden Branchenverbänden und Berufsgenossenschaften hat der VDA eine Handlungsempfehlung im Umgang mit E-Autos herausgegeben. Das betrifft die Fragen zum Abschleppen von liegengebliebenen und verunfallten Stromern.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat eine „Handlungsempfehlung zum sicheren Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen“ veröffentlicht. Das Papier bündelt Fachwissen verschiedener Branchen und soll als praxisorientierter, rechtlich abgesicherter Leitfaden für alle dienen. Ziel ist es, ein einheitliches Vorgehen beim Abschleppen, Bergen, Transportieren und Zwischenlagern von havarierten Elektro- und Hybridfahrzeugen zu schaffen.
Stromer wie Verbrenner abschleppen
Konkret gilt:
- Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen werden beim Abschleppen meist wie konventionell behandelt.
- Die Feuerwehr übergibt das beschädigte Fahrzeug erst, wenn keine akute Gefährdung mehr besteht.
- Für das Abschleppen und Bergen von E-Fahrzeugen ist die Qualifikation als „fachkundig unterwiesene Person“ erforderlich.
- Eine echte Brandgefahr besteht nur bei stark beschädigter HV-Batterie, etwa nach Deformation oder Feuer, mit erkennbarem Schadenumfang.
- Der Ausbau einer HV-Batterie erfolgt ausschließlich in dafür ausgestatteten Fachwerkstätten, nicht an der Unfallstelle; dort wird auch die Batterieschädigung nach Herstellervorgaben bewertet.
- Für den Transport nach Gefahrgutrecht (ADR) muss das beschädigte E-Fahrzeug zur nächsten qualifizierten Werkstatt gebracht oder dort die Batterie entsorgt werden.
- Wird von einer gefährlich beschädigten HV-Batterie ausgegangen und die Fachwerkstatt ist nicht erreichbar, darf das Fahrzeug ausnahmsweise und kurzfristig beim Abschleppunternehmen abgestellt werden. Ein solches Zwischenparken unterbricht den eigentlichen Abschleppvorgang nicht.
- Wird eine Gefährdung durch die HV-Batterie angenommen, sollte das Fahrzeug sicher abgestellt und die Temperatur überwacht werden; bleibt diese stabil, kann das Risiko nach wenigen Tagen als gering bewertet werden.
Weil der Bestand an E-Autos auf Deutschlands Straßen wächst, steigt die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Unfallsituationen und Fahrzeugbergungen, betont VDA-Geschäftsführer Dr. Marcus Bollig. Die Empfehlung soll bestehende Unsicherheiten in der Praxis mindern – insbesondere bei Abschleppdiensten, die regelmäßig mit beschädigten Elektrofahrzeugen konfrontiert sind.
Sie beinhaltet konkrete Hinweise für den Umgang mit Fahrzeugen im Brandfall oder nach Wasserschäden und fasst geltende gesetzliche Vorgaben, Normen und Herstelleranweisungen in einem übersichtlichen Rahmen zusammen.
„Unser Ziel ist es, für alle Akteure – vom Abschleppdienst bis zu den Einsatzkräften – ein gemeinsames Verständnis für Sicherheit und Abläufe zu schaffen“, sagte Bollig.
Die breite Beteiligung verschiedener Organisationen, Verbände und Vereine unterstreicht den Bedarf nach abgestimmten Standards.
Neben dem VDA und dem ADAC waren unter anderem das Kraftfahrzeugtechnische Institut und Karosseriewerkstätte (KTI), der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK), der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) an der Verarbeitung beteiligt.
ANLAGE: VDA Handlungsempfehlung

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