Mit Verabschiedung und Veroeffentlichung der „Fuenften Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5″ kommt es zum 01.01.2026 zur Erhoehung des Mindestlohns auf 13,90 EUR und dann zum 01.01.2027 auf 14,60 EUR.
Die Bundesregierung hat aktuell die „Fuenfte Verordnung zur Anpassung der Hoehe des gesetzlichen Mindestlohns (Fuenfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5)“ veroeffentlicht. Sie ist nun am 07.11.2025 im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht worden (Anlage). Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 29.11.2023 ausser Kraft.
Mit der Fuenften Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn nun in zwei Schritten angehoben:
- zum 01.01.2026 auf 13,90 EUR brutto je Zeitstunde und
- zum 01.01.2027 auf 14,60 EUR brutto je Zeitstunde.
ANLAGE: Bundesgesetzblatt

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