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Nov. 05
Kabinettssitzung, Berlin | ©Bundesregierung/Jesco Denzel

Kfz-Gewerbe begrüßt Kabinettsbeschlüsse – Entbürokratisierung muss spürbar werden

  • 5. November 2025
  • Kfz-Innung
  • Allgemein

Die Bundesregierung hat am 30.10.2025 wichtige Gesetzesänderungen beschlossen – unter anderem zum Energie- und Stromsteuergesetz, zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zum Lieferkettengesetz. Der ZDK begrüßt die Richtung grundsätzlich, fordert jedoch, dass Entbürokratisierung endlich auch spürbar bei den Betrieben ankommt.

„Unsere Mitgliedsbetriebe brauchen Klarheit und praktikable Lösungen, keine zusätzlichen Formulare“, betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Besonders bei Energie- und Stromkosten mahnt der ZDK spürbare Entlastungen und einfachere Verfahren an.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nimmt die Kabinettsbeschlüsse zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes, zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie zur Anpassung des Lieferkettengesetzes mit Interesse zur Kenntnis. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes ist die Richtung klar: Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit – sowohl für kleine und mittlere Betriebe (KMU) als auch für die gesamte Automobilwirtschaft.

Die zunehmende Regelungsdichte auf nationaler wie europäischer Ebene stellt Werkstätten, Autohäuser und Handelsbetriebe vor immer größere Herausforderungen. Besonders die neuen Berichtspflichten aus der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie und den Anpassungen im Lieferkettengesetz drohen, kleinere Betriebe unverhältnismäßig zu belasten. „Wir begrüßen jeden Schritt zur Entbürokratisierung – aber er muss auch tatsächlich bei den Betrieben ankommen“, betont

ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Unsere Mitgliedsbetriebe brauchen Klarheit und praktikable Lösungen, keine zusätzlichen Formulare und Prüfpflichten. Bürokratie bindet wertvolle Zeit und Ressourcen, die im Handwerk und Service dringend für die Mobilitätstransformation benötigt werden.“

Der ZDK appelliert zugleich an Bundesregierung und EU-Kommission, die geplanten europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung KMU-gerecht auszugestalten. Gerade im Kfz-Gewerbe mit seinen über 35.000 Betrieben ist die Umsetzung umfangreicher Berichts- und Dokumentationspflichten weder personell noch wirtschaftlich realistisch. „Nachhaltigkeit darf kein Papiertiger werden“, so der ZDK weiter. „Wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und Machbarkeit – sonst gefährden wir die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands, anstatt sie zu stärken.“

Besonders mit Blick auf die anstehenden Änderungen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz fordert das Kfz-Gewerbe spürbare Entlastungen bei Energie- und Stromkosten. Werkstätten und Handelsbetriebe leiden unter den gestiegenen Energiepreisen – viele Betriebe können die Mehrkosten nicht mehr auffangen. Der ZDK fordert daher eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, Entlastungen für energieintensive Betriebe, einfachere Antragsverfahren und digitale Meldewege für Steuerentlastungen sowie verlässliche Übergangsfristen bei der Umsetzung neuer EU- Vorgaben.

„Unsere Branche braucht Planungssicherheit. Entbürokratisierung darf nicht nur ein politisches Schlagwort bleiben, sondern muss sich im Alltag unserer Betriebe bemerkbar machen“, heißt es abschließend aus dem ZDK.

Die Pressemeldung finden Sie hier.

Die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und

Stromsteuergesetzes finden Sie hier.

 

Foto: Kabinettssitzung, Berlin | ©Bundesregierung/Jesco Denzel

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